Meine Teilnahmebedingungen für die Trainings an Bord der Labor Sanitas

 Vertrag über ein Training auf einem Traditionssegler

 

zwischen

............................................................................................................

........................................................................ im Folgenden als Auftraggeber bezeichnet

 

und

 

KLIEN Konsultation vertreten durch Dr.-Ing. Jobst Klien, Buckowweg 9, 24111 Kiel, im Folgenden als Veranstalter bezeichnet, wird folgender Vertrag geschlossen:

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Veranstalter führt in der Zeit vom 21.7.2019 bis zum 27.7.2019 ein Training auf dem Traditionssegler „Labor Sanitas“ durch. Das Training wird im nordfriesischen Wattenmeer durchgeführt. Die Touren werden vor Ort entsprechend den herrschenden Wetter- und Strömungsverhältnissen geplant und durchgeführt. Es wird nicht zwingend jeden Abend ein Hafen angelaufen, Trockenfallen gehört ins Programm, soweit die Verhältnisse es zulassen.

 

(2) Das Training wird mit den Trainern, dem Kapitän und einem Bootsmann/einer Bootsfrau sowie mit 10 bis 20 Teilnehmern durchgeführt. Diese Personen bilden die Schiffsmannschaft, unter die während des Segelns nach Anweisung des Kapitäns notwendige Mannschaftsdienste aufgeteilt werden können (Segelmanöver, An- und Ablegen und im Hafen, Borddienste). Die Teilnahme an der Durchführung der Sicherheitsbelehrung zu Beginn der Reise ist obligatorisch.

 

§ 2 Pflichten des/der Teilnehmer/in und Haftung

(1) Teilnehmer/in erklärt, dass er/sie körperlich gesund und den zu erwartenden Anstrengungen gewachsen ist.

 

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat zur Kenntnis genommen, dass die Reise auf der aktiven Mitwirkung aller Teilnehmer beruht und nur gelingen kann, wenn jeder Teilnehmer seinen Beitrag leistet.

 

(3) Der Veranstalter beauftragt qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter mit der Durchführung der Reise. Er haftet für sich und für seine Erfüllungsgehilfen im Falle groben Verschuldens, bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und bei Verursachung von Körperschäden. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Der Veranstalter unterhält eine Versicherung zur Abdeckung eventueller Haftpflichtschäden.

 

§ 3 Kranken- und Unfallversicherung

Der/die Teilnehmer/in erklärt, im erforderlichen Umfang kranken- und unfallversichert zu sein.

 

§ 4 Vergütung

Die Kosten für dieses Training für Bootscharter (Unterkunft, Segeln) und Training betragen 1000 €/Person incl. Mehrwertsteuer.

 

§ 7 Schlussklauseln

(1) Die Teilnehmerangaben werden für interne Zwecke gespeichert.

 

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

 

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

(4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Husum.

 

 

........................................, den ..............................

(Ort) (Datum)

 

..................................................... .....................................................

Unterschrift des Teilnehmers/der Teilnehmerin)

 

 

…………………………………………………………………………………………………………

(Datum, Unterschrift des Veranstalters)

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